GISAGewerbeanmeldung
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Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten, müssen Sie es zuerst bei der zuständigen Behörde anmelden. Sie können mit diesem Formular Ihre Gewerbeanmeldung durchführen. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie im GISA (Gewerbeinformationssystem ACT) eingetragen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über Ihre Anmeldung.

Personendaten

Zuerst wählen Sie aus, wer das Gewerbe betreiben soll:

  • eine Einzelperson (natürliche Person)
  • ein Rechtsträger (juristische Person), zum Beispiel eine GmbH, eine Personengesellschaft oder ein Verein

Wenn das Gewerbe von einer Einzelperson betrieben wird, können Sie zusätzlich entscheiden, ob Sie eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer bestellen. Falls Sie die nötige Befähigung für dieses Gewerbe nicht selbst haben, müssen Sie eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer einsetzen, der diese Befähigung nachweisen kann.

Außerdem können Sie festlegen, ob der Antrag von Ihnen selbst gestellt wird oder von einer Person, die Sie rechtlich vertreten darf.

Vertretung

Wählen Sie beim Feld "Vertretung durch" aus, welche Form der Vertretung vorliegt.

Vertretung aufgrund einer erteilten Vollmacht
Treffen Sie diese Auswahl, wenn Sie von der Gewerbeinhaberin bzw. dem Gewerbeinhaber zur Durchführung dieser Eingabe bevollmächtigt wurden. In diesem Fall ist in weitere Folge die erteile Vollmacht als Beilage mitzusenden.

Berufsmäßige Parteienvertretung
Als berufsmäßige Parteienvertretung (z. B. Rechtsanwalt) müssen Sie sich nur auf die erteile Vollmacht berufen. Die Beibringung der Vollmacht ist nicht erforderlich.

Gewerbeinhaber

Gewerbe

Geben Sie an, welches Gewerbe Sie anmelden möchten. Wählen Sie dazu aus der Liste aus.

Falls Ihr gewünschtes Gewerbe nicht in der Auflistung vorhanden ist, wählen Sie "Freies Gewerbe – nicht in der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe enthalten" und schreiben den genauen Wortlaut Ihres Gewerbes in das Feld "Einschränkung des Gewerbewortlautes".

Angaben zum Gewerbe

Ihre Gewerbeanmeldung wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen mit dem Tag des Einlangens (inklusive der erforderlichen Unterlagen) bei der ACT Gewerbebehörde wirksam (ausgenommen Gewerbe nach dem Güterbeförderungs-und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und einige reglementierte Gewerbe).

Die meisten Gewerbe werden nicht als Industriebetrieb geführt. Ein Gewerbe gilt dann als Industriebetrieb, wenn mehrere dieser Merkmale zutreffen:

  • Es wird viel Kapital (Geld für Anlagen und Betrieb) eingesetzt.
  • Es werden besondere Maschinen genutzt, die im Handwerk nicht üblich sind, oder es gibt sehr viele gleiche Maschinen.
  • Die Maschinen stehen überwiegend in größeren, zusammenhängenden Betriebsstätten.
  • Es wird serienmäßig produziert (also viele gleiche Produkte)
  • Die Arbeit ist stark in einzelne Arbeitsschritte aufgeteilt.
  • Es gibt viele Beschäftigte, die oft nur immer denselben Arbeitsschritt erledigen oder Maschinen bedienen.
  • Die Betriebsführung ist getrennt in eine technische Leitung und eine kaufmännische Leitung. Der/die Gewerbetreibende selbst übernimmt hauptsächlich leitende Aufgaben.

Standort

Geben Sie hier die genaue Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer) an, wo das beabsichtigte Gewerbe ausgeübt werden soll.

Geschäftsführung

Hier sind die Daten der gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. des gewerberechtlichen Geschäftsführers einzugeben. Bitte verwechseln Sie diese Funktion nicht mit der einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines handelsrechtlichen Geschäftsführers laut Firmenbuch.

Erklärung

Sie müssen entweder den Umstand bestätigen, dass kein Gewerbeausschlussgrund im Sinne des § 13 Gewerbeordnung 1994 vorliegt, oder aber es wurde Ihnen eine Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung erteilt. In diesem Fall geben Sie bitte die Geschäftszahl und das Datum des Bescheids sowie den Namen der erteilenden Behörde an.

Anmerkungen zum Antrag

Ansprechperson

Antragsteller

Gewerbe

Gewerbeinhaber

Standort

Geschäftsführung

Vertretung

Ansprechperson

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